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Unterkunftssuche:


   
Kliniken

Beherbergungsstätten, die den §30 Gewerbeordnung als Mindestvorraussetzung nach Beihilferecht erfüllen. Weitere Kriterien sind: gesundheitsorientiert, ärztliche Überwachung, diagnostische und therapeutische Grundangebote für entsprechende Indikationen.
   
   
Hotels, Gasthöfe und Pensionen

Hotels sind Beherbergungsbetriebe, die jedermann zugänglich sind und einen Restaurantbetrieb für Gäste und Passanten zur Verfügung stellen. Die Beherbergungsbetriebe verfügen über einen Hotelempfang und stellen weitere Aufenthaltsräume zur Verfügung.
   
   
Pensionen garni, Privatvermieter

Pensionen sind Beherbergungsbetriebe, die jedermann zugänglich sind und Speisen und Getränke an Hausgäste ausgeben. Im Gegensatz dazu geben Pensionen garni keine Speisen, sondern höchstens Frühstück, an Hausgäste aus.
Privatvermieter sind Beherbergungsbetriebe, die (weniger als 9 Betten) jedermann zugänglich sind und in denen Gäste zum vorübergehenden Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden.
   
   
Ferienwohnungen

In sich geschlossene Einheit mit einem oder mehreren getrennten Räumen und notwendigen Nebenräumen wie Küchen, Bad/Dusche und WC.
   
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